Worum es bei der kirchlichen Trauung geht
Die Liebe zwischen zwei Menschen ist ein Geschenk Gottes, der die Menschen geschaffen hat. Dieser Gedanke bestimmt das evangelische Verständnis der Trauung. In der Trauung empfängt das Paar den Segen Gottes: Gott möge das Paar in seiner Ehe begleiten. Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren je eigenen Träumen und Wünschen, Lebensplänen und -geschichten, Fähigkeiten und blinden Flecken eine feste und lebenslange Beziehung eingehen wollen und können.
Die standesamtliche Eheschließung ist zunächst ein rechtlicher Akt. Zwei Menschen, die sich lieben und verstehen, geben sich rechtlich verbindlich das Ja-Wort für den gemeinsamen Lebensweg. Mit der kirchlichen Trauung wird die Gemeinschaft der Eheleute unter Gottes Wort und Segen gestellt. Die Eheleute bekennen, dass sie sich gegenseitig als Geschenk aus Gottes Hand annehmen und ihre Gemeinschaft im Vertrauen auf seinen Segen führen möchten.
In der Regel setzt eine evangelische Trauung die Kirchenmitgliedschaft beider Ehepartner voraus. Gehört einer der Ehepartner der evangelischen, der andere Ehepartner einer anderen christlichen Kirche an, kann an der evangelischen Trauung auch ein Geistlicher oder eine Geistliche der anderen Konfession beteiligt werden. In unserer Evangelischen Kirche im Rheinland kann eine kirchliche Trauung auch gefeiert werden, wenn nur ein Partner der evangelischen Kirche angehört, der andere Partner sich aber bereit erklärt, das christliche Eheverständnis zu achten.
Geschiedene können selbstverständlich eine kirchliche Trauung feiern, wenn sie eine neue Ehe schließen. Die sogenannte Trau-Agende ist die Grundlage für den Ablauf der kirchlichen Trauung. Für gleichgeschlechtliche Paare ist sie gleichermaßen gültig (und wo nötig sinngemäß anzupassen).
Bei dem vorangehenden Traugespräch hat das Traupaar die Gelegenheit, sich mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer darüber zu unterhalten, was ihnen für ihre Partnerschaft wichtig ist, wie sie die christliche Basis ihrer Ehe verstehen wollen und wie der Traugottesdienst gestaltet werden kann.
Die kirchliche Trauung wird dann als ein festlicher Gottesdienst gefeiert. Vor dem Altar gibt sich das Paar vor Gott und der versammelten Gemeinde das Ja-Wort. Besonders schön ist es, wenn Familienmitglieder oder Freundinnen und Freunde den Gottesdienst mit gestalten. Und nach der festlichen Hochzeit? Das Ehepaar ist herzlich eingeladen, die vielfältigen Angebote des Gemeindelebens in Anspruch zu nehmen.
Wie läuft es eigentlich ab, wenn Sie kirchlich heiraten wollen?
Zuständig für die kirchliche Trauung ist das Pfarramt, in dessen Bezirk eine oder einer der künftigen Eheleute oder deren Eltern wohnen oder in dessen Bereich das Paar nach der Hochzeit ziehen möchte. Zunächst rufen Sie Ihre(n) Pfarrer(in) an: Wegen der Terminplanung ist es gut, wenn Sie sich möglichst früh anmelden. Dann kann die Kirche reserviert werden und die Pfarrerin oder der Pfarrer hält sich den Termin frei.
Doppelt wichtig ist eine frühzeitige Anmeldung wenn Sie ökumenisch, d.h. sowohl mit einem katholischen Priester als auch mit einer evangelischen Pfarrerin oder einem evangelische Pfarrer heiraten wollen. Beim ersten Anruf können Sie auch schon grundsätzliche Fragen ansprechen, die für Sie zur Vorplanung wichtig sind. Zum Beispiel:
- Was ist, wenn mein Partner / meine Partnerin einer anderen Konfession oder Religion angehört, oder wenn er / sie keiner Kirche zugehörig ist?
- Was ist, wenn mein(e) Partner(in) oder ich schon einmal verheiratet waren?
Diese Dokumente brauchen Sie für die „Formalitäten“ des Traugespräches:
- Ihre Taufdaten und Tauforte
- Konfirmations- bzw. Firmdaten und Orte
- Die Bescheinigung über die standesamtliche Trauung haben Sie wahrscheinlich beim Traugespräch noch gar nicht. Aber Sie müssen sie der Pfarrerin oder dem Pfarrer noch vor der Trauung geben.
